Entspannter Tierbesuch
Bitte halten Sie sich an unsere Regeln für uns, für Sie und für die Tiere.
Tierpark-Ordnung unsere Regeln für eure Sicherheit
Tierpark-Ordnung der KALISTO gGmbH
Bitte beachten Sie diese Tierpark-Ordnung. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die nachstehenden Regeln.
Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige sind für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich und haben ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen.
Die Einhaltung der folgenden Regeln ist unerlässlich:
1. Respektvoller Umgang mit Tieren, Anlagen und Eigentum
Unsere Tiere, Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Gegenstände sind mit Rücksicht und Respekt zu behandeln. Es ist untersagt, Tieren nachzulaufen, sie festzuhalten, zu erschrecken oder ihnen in sonstiger Weise Schaden zuzufügen. Die Mitnahme von Eigentum der KALISTO gGmbH ist nicht gestattet.
2. Füttern der Tiere
Das Füttern der Tiere ist ausschließlich mit dem von der KALISTO gGmbH bereitgestellten Futter und nur an den hierfür ausgewiesenen Stellen gestattet.
Das Wohlbefinden unserer Tiere hat oberste Priorität. Jedes Tier erhält ein artgerechtes und auf seine Bedürfnisse abgestimmtes Futter. Unerlaubtes Füttern kann zu gesundheitlichen Schäden, Verhaltensauffälligkeiten, Verletzungen von Mensch und Tier sowie im schlimmsten Fall zum Tod der Tiere führen.
3. Aufenthalt auf den vorgesehenen Wegen und Flächen
Besucher haben sich ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Wegen, Plätzen und ausdrücklich als begehbar gekennzeichneten Gehegen aufzuhalten.
Barrieren, Absperrungen und Zäune dienen der Sicherheit von Mensch und Tier und dürfen nicht überstiegen oder umgangen werden. Ruhebereiche innerhalb begehbarer Gehege sind zu beachten.
Teichanlagen, Wasserbecken und sonstige Wasserflächen dürfen nicht betreten werden.
Wasserflächen stellen insbesondere für Kinder eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Es besteht Rutsch-, Sturz- und Ertrinkungsgefahr.
Kinder sind im Bereich von Wasserflächen ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen.
Das Übersteigen von Absperrungen, das Betreten von Uferbereichen außerhalb der vorgesehenen Wege sowie das Hineingreifen oder Hineinsteigen in Wasserflächen ist untersagt.
4. Schutz von Pflanzen und Grünanlagen
Pflanzbarrieren, Bäume, Sträucher, Blumenbeete und sonstige Grünanlagen dürfen weder betreten, beschädigt noch abgepflückt werden.
Viele Pflanzen können für Tiere gesundheitsschädlich oder giftig sein und dürfen daher nicht verfüttert werden.
5. Verbot des Hineinwerfens von Gegenständen
Es ist untersagt, Gegenstände jeglicher Art in Gehege, Wasserbecken oder sonstige Tieranlagen zu werfen.
Abfälle sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Verschluckte Gegenstände können für Tiere erhebliche Gesundheitsgefahren darstellen.
6. Glasflaschen und Glasbehälter
Das Mitführen von Glasflaschen, Trinkgläsern und sonstigen Glasbehältern in Spielbereiche, begehbare Tiergehege und entsprechend gekennzeichnete Bereiche ist untersagt.
Aus Sicherheitsgründen können Besucher von Mitarbeitern der KALISTO gGmbH aufgefordert werden, entsprechende Gegenstände außerhalb dieser Bereiche zu verwahren oder zu entfernen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
7. Mitführen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art auf das Gelände des Tierparks ist nicht gestattet.
8. Aufsichtspflicht
Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die aufgrund ihres Alters, ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung einer dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen das Gelände nur in Begleitung einer volljährigen und aufsichtspflichtigen Person betreten.
Aufsichtspflichtige haben die ihnen obliegenden gesetzlichen Aufsichtspflichten sorgfältig wahrzunehmen.
9. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen ist ausschließlich zu privaten Zwecken und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Besucher sowie der Mitarbeiter gestattet.
Eine kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung oder Vermarktung von Bild- und Filmaufnahmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KALISTO gGmbH.
Die Einhaltung urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen obliegt ausschließlich der aufnehmenden Person.
10. Haftung der Besucher
Besucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
Aufsichtspflichtige haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die aufgrund einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht durch die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen entstehen.
11. Haftung der KALISTO gGmbH
Die Benutzung des Tierparks erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Die KALISTO gGmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der KALISTO gGmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Soweit ein Schaden auf der Missachtung dieser Tierpark-Ordnung durch den Besucher beruht, ist eine Haftung der KALISTO gGmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Hausrecht und Anweisungen des Personals
Die KALISTO gGmbH übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist zur Aufrechterhaltung eines sicheren und ordnungsgemäßen Tierparkbetriebs Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Tierpark-Ordnung oder bei sicherheitsrelevantem Verhalten kann ein Verweis vom Gelände oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.
13. Cannabis, Alkohol und berauschende Mittel
Der gesamte Tierpark ist rauchfreie Zone.
Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Tabakerhitzern sowie vergleichbaren Produkten ist ausschließlich im ausgewiesenen Raucherbereich gestattet.
Außerhalb des gekennzeichneten Raucherbereichs ist das Rauchen untersagt.
Zigarettenkippen und sonstige Raucherabfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände des Tierparks untersagt.
Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen und dadurch sich selbst, andere Besucher, Mitarbeiter oder Tiere gefährden können, kann der Zutritt verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden.
14. Jahreskarten
Personen, die eine Jahreskarte ohne Teilnahme am vorgesehenen Foto-Erkennungssystem nutzen, haben sich beim Eintritt auf Verlangen mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen.
Missbräuchliche Nutzungen oder Betrugsversuche berechtigen die KALISTO gGmbH zum sofortigen Einzug der Jahreskarte. Weitere Rechte bleiben vorbehalten.
Es gelten ergänzend die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der KALISTO gGmbH.
15. Nutzungs- und Sicherheitshinweise für die Vogelnester
Die Benutzung der Vogelnester erfolgt auf eigene Gefahr und ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung als Sitz- und Ruhegelegenheit.
Klettern, Springen, Wippen sowie mutwillige Belastungen sind untersagt.
Die zulässige Traglast und maximale Personenzahl sind einzuhalten.
Kinder dürfen die Vogelnester nur unter angemessener Aufsicht nutzen.
Beschädigungen, Mängel oder Sicherheitsrisiken sind unverzüglich dem Personal zu melden.
Bei erkennbaren Schäden oder unsicherem Zustand dürfen die Vogelnester nicht benutzt werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die KALISTO gGmbH haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
16. Sicherheits- und Notfallregelungen
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Im Notfall sind die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen.
Trotz sorgfältiger Sicherheitsmaßnahmen können von Tieren naturgemäße Gefahren ausgehen. Besucher haben ausreichenden Abstand zu den Tieren einzuhalten und sämtliche Sicherheits- und Verhaltenshinweise zu beachten.
Schlussbestimmung
Verstöße gegen diese Tierpark-Ordnung können durch Mitarbeiter der KALISTO gGmbH mit einem Verweis vom Gelände oder einem Hausverbot geahndet werden.