Entspannter Tierbesuch

Bitte halten Sie sich an unsere Regeln für uns, für Sie und für die Tiere.

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Tierpark-Ordnung unsere Regeln

Bitte beachten Sie diese Tierpark-Ordnung! Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Tierpark-Ordnung.

Eltern haften für ihre Kinder!

Die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich:

 

1. Behandeln Sie unsere Tiere mit Rücksicht und Respekt!

Das bedeutet, dass unseren Tieren in keiner Weise Schaden zugefügt werden darf. Das schließt auch das Hinterherrennen und Festhalten ein. 

  

2. Das Füttern der Tiere ist nur mit unserem Futter und nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt!

 Erlaubt ist das Füttern nur dort, wo Futter aufgestellt ist und auf die Möglichkeit zu füttern hingewiesen wird.

Das Wohlbefinden der Tiere ist wichtig. Deshalb erhält jedes das ihm bekömmliche, artgemäße Futter in angemessener Menge.
Unerlaubtes, zusätzliches Füttern durch Besucher ...

  • macht die Einhaltung artgerechter Diäten unmöglich
  • kann zu Verhaltensauffälligen führen
  • führt häufig zum Erkranken oder auch zum Tod der Tiere
  • provoziert Kämpfe zwischen den Tieren
  • stört den Arbeitsablauf: satte Tiere wollen abends nicht in den Stall
  • erhöht das Verletzungsrisiko der fütternden Besucher durch Beißen, Treten oder Hochspringen


3. Bitte halten Sie sich auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen auf!

Barrieren und Zäune sollen eine Sicherheitszone schaffen und Mensch sowie Tier
schützen. Die begehbaren Gehege sind (durch Hinweisschilder) gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie die Ruhebereiche der begehbaren Gehege und halten diese ein.

  

4. Pflanzbarrieren, Bäume und Blumenbeete dürfen nicht betreten, beschädigt oder abgepflückt werden.

Auch Pflanzen leben und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde
oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere und dürfen nicht
verfüttert werden. 


5. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen!

Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tiere können an verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen oder Essensreste gefährden Tiere.


6. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden!

Die Mitnahme in den Tierpark von Tieren jeglicher Art ist untersagt. 

7. Kinder unter 7 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Tierparkregeln beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des KALISTO Tierparkes bewegen. 

Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.


8. Das Fotografieren und Filmen sind nur zu privaten Zwecken und unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Besucher und Mitarbeiter gestattet!

Das Bildmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch und Hobby im Bereich Fotografie dienen, Verwendung finden. Ausgeschlossen sind die kommerzielle Nutzung und der Verkauf der Fotos in jeglicher Form. Dies schließt auch Datenbanken und Fotobörsen, in denen Sie Ihre Fotos kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren anbieten, ein. Die KALISTO gGmbH ist in diesem Fall nicht für die Einhaltung und das Vorliegen urheber- und/oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich, sondern dies liegt allein im Verantwortungsbereich derjenigen Person, welche die Fotos und Filmaufnahmen vornimmt. Die KALISTO gGmbH behält sich die kommerzielle und werbliche Verwendung von Motiven aus dem Tierpark selbst vor.
 

9. Besucher haften der KALISTO gGmbH für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Tierpark-Ordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder entstehen!

10. Die KALISTO gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Tierpark-Ordnung entstehen.
 

11. Weisungen von Mitarbeitern der KALISTO gGmbH zur Aufrechterhaltung des Tierparkbetriebes oder zur Durchsetzung der Tierpark-Ordnung ist Folge zu leisten.


12. Der Konsum von Cannabis ist im Tierpark strengstens untersagt.

 

13. Personen, die mit einer Jahreskarte den Tierpark besuchen und nicht am Erkennungssystem – auf der Karte gespeichertes Foto – teilnehmen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt ausweisen.

Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der vorgezeigten Jahreskarte durch die KALISTO gGmbH. Hinsichtlich der datenschutzrelevanten Einzelheiten und Informationen dazu, verweist KALISTO gGmbH auf die diesbezügliche Datenschutzerklärung.

 

-> Verstöße gegen die Tierpark-Ordnung können durch Mitarbeiter der KALISTO gGmbH mit einem Verweis aus dem Tierpark geahndet werden!